Was benötige ich für die Testung
Sie benötigen folgendes:
- Achtung Mindestalter ab Mai 2026 25 Jahre
- Ausweis für den Nachweis ihrer Identität
- Lesebrille falls erforderlich
- €283,20 in bar (Kartenzahlung nicht möglich)
- Wenn Sie jemals psychologisch oder psychiatrisch behandelt wurden , bringen sie mir ihre Befunde mit.
Zeitaufwand der Testung
Rechnen sie mit ca. 1,5 Stunden für die Verlässlichkeitsüberprüfung.
Wie lange ist das Gutachten gültig
Sie müssen innerhalb von 6 Monaten den Antrag auf Austellung einer WBK stellen, sonst erlischt die Gültigkeit des Gutachtens.
Waffenbesitzkarte Antrag
Waffenbesitzkarte – Antrag
Allgemeine Informationen
Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt.
Voraussetzungen
Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/einen verlässlichen EWR-Bürger
Mindestalter 25 Jahre
Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist)
Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet)
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.
Zuständige Stelle
Hinweis:
Bei Landespolizeidirektionen bzw. Polizeikommissariaten wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Die Waffenbehörde:
Die Bezirkshauptmannschaft
In Statutarstädten: der Magistrat
Im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist: die Landespolizeidirektion
In Wien: die Polizeikommissariate (→ BMI) (Die Landespolizeidirektion Wien ist zwar die zuständige Waffenbehörde, der Antrag muss jedoch in einem der Polizeikommissariate gestellt werden.)
Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem Wohnsitz/seinem Wohnsitz.
Entnommen der Seite https://www.oesterreich.gv.at/ Waffenbesitzkarte-Antrag
Waffenführerschein
Der Waffenführerschein kann nur von Berechtigten ausgestellt werden. Das sind alle Waffenmeister und Schießtrainer mit entsprechender Ausbildung.
Sie brauchen für den Antrag bei der Behörde einen gültigen Waffenführerschein zusätzlich zum psychologischen Gutachten über die Verlässlichkeit.
Impressum
Angaben gemäß § 5 ECG / § 25 Mediengesetz
Name:
Mag. Sandra Grandegger, Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin
Praxisadresse:
Fabrikstraße 4-6, 2. Stock,
8530 Deutschlansberg
Österreich
Kontakt:
Telefon: 0043 650 67 99 805
E-Mail:
mag.grandegger@gmx.at
Website:
www.psychologie-grandegger.at
Berufsbezeichnung:
Klinische Psychologin (verliehen in Österreich)
Eintragung in die Liste der Klinischen-und Gesundheitspsychologinnen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Berufsrechtliche Regelung:
Psychologengesetz 2013 (Psychologengesetz – PsychG)
einsehbar unter:
https://www.ris.bka.gv.at
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
www.sozialministerium.at
Mitglied bei:
Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP)
www.boep.or.at
Verantwortlich für den Inhalt dieser Website:
Mag. Sandra Grandegger
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Barichgasse 40–42
1030 Wien
Telefon: 00436506799805
E-Mail:
dsb@dsb.gv.at
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